Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Burgschänke in Aremberg

Burgstraße 23
53533 Aremberg

und Gästehaus Burgschänke (Rezeption)

Schulstr. 1
53533 Aremberg

sowie aller weiteren zugehörigen Geschaftsadressen

Inhaber: Rudolf Boes

Tel: 02693 391
Fax: 02693 930 117

Umsatzsteuer ID: DE249706004

E-Mail an uns

Stand: 23.07.2023

 


Die Zimmer und Räume unseres Gasthauses werden entsprechend diesen AGBs vermietet. Um Stornierungskosten zu vermeiden, schließen Sie bitte im beiderseitigen Interesse eine Storno Versicherung (Reiserücktrittsversicherung) ab, z.B. über ihr Reisebüro. Teilweise ist diese Versicherung im Leistungsumfang Ihrer Kreditkarte enthalten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gasthausaufnahmevertrag in der Burgschänke Aremberg (nachfolgend „Gasthaus“ oder  „das Gasthaus“ genannt) und seinen dazu gehörigen Betriebsstätten

a)Geltungsbereich

1.Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge über die mietweise Überlassung von Gastzimmern zur Beherbergung und alle weiteren für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen.

2.Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Gasthauses dürfen die überlassenen Zimmer und Räume nicht unter- oder weitervermietet werden. Hierbei wird §540, Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen, falls der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Andere Geschäftsbedingungen als diese hier, finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

b)Vertragsabschluß, Vertragspartner, Verjährung

1. Wird ein Zimmer oder Raum bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereit gestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen. D.h. durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Gasthaus kommt der Vertrag zustande. Dem Gasthaus steht es frei, die Zimmer-/Raumbuchung schriftlich zu bestätigen. Der Vertrag gilt  als zustande gekommen, wenn der Kunde seine vollständige Wohnadresse dem Gasthaus mitteilt, insbesondere, wenn diese bei einer Buchungsbestätigung durch das Gasthaus nicht vorlag. Ein Widerrufsrecht bzgl. einer Buchung/Reservierung besteht nicht. In Ausnahmefällen reicht der Firmenname, aus der die Adresse hergeleitet werden kann, und eine Telefonnummer.

2. Vertragspartner sind das Gasthaus und der Kunde. Hat ein Dritter über den Kunden bestellt, haftet er dem Gasthaus gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gasthausaufnahmevertrag, sofern dem Gasthaus eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Sämtliche Ansprüche an das Gasthaus verjähren nach einem Jahr ab Beginn der von der Kenntnis abhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des §199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren Kenntnis unabhängig in fünf Jahren. Beruhen die Ansprüche auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Gasthauses, gelten die Verkürzungen der Verjährungen nicht.

c) Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung

1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus Verpflichtung des Gasthauses ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten. Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Gastzimmers zu bezahlen. Der Gast muß auch die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen gemäß geltenden bzw. vereinbarten Preisen des Gasthauses zahlen. Gleiches gilt auch für Leistungen und Auslagen, die der Kunde an Dritte veranlasst hat.

2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den vereinbarten Preise enthalten. Liegen zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich in dieser Zeit der vom Gasthaus allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann das Gasthaus den vertraglich vereinbarten Preis angemessen erhöhen, maximal jedoch um 5%.

3. Die Preise können außerdem vom Gasthaus geändert werden, wenn der Kunde nachträgliche Änderungen der gebuchten Zimmerzahl, der Leistung des Gasthauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste anfragt und das Gasthaus dem zustimmt.

4. Das Gasthaus hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes. Rechnungen des Gasthauses ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 5 Tagen ab Erhalt der Rechung ohne Abzug zu begleichen. Das Gasthaus ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Verzug der Zahlung kann das Gasthaus die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen i.H. von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Gasthaus vorbehalten. Als Zahlungsmittel akzeptiert das Gasthaus Bargeld, EC-Karte, und gegen einen Aufschlag von 2,5% auch Kreditkarten von MasterCard und VISA.

5. Das Gasthaus ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich festgelegt werden.

6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gasthauses aufrechnen oder mindern.

7. Das Gasthaus behält sich vor, eine Vorprüfung von Kreditkarten vor der Anreise vorzunehmen.

8. Das Gasthaus stellt KEINE Rechnungen ohne Mehrwertsteuer (zur EU-Verrechnung) aus. Die Erstattung von Steuern muss vom Kunden selbst bei der betreffenden Behörde beantragt werden.

d) Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung etc) und Nichtinanspruchnahme der Leistung des Gasthauses

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Gasthaus geschlossenen Vertrag hat in schriftlicher Form zu erfolgen und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gasthauses. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu bezahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Gasthauses zur Rücksichtnahme auf Rechte und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Gasthaus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurück treten, ohne dass Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Gasthauses entstehen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Gasthaus ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt. Ist kein schriftlicher Termin zum kostenfreien Rücktritt vereinbaert worden, gelten die Stornierungsregelungen unter e) 5. für beide Vertragsparteien.

3. Kann das Gasthaus das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vergeben so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.

4. Dem Gasthaus steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen (i.d.Regel 20%) zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. Bei einer Buchung von einem Zimmer ist eine kostenfreie Stornierung bis 7 Tage vor dem Anreisetermin möglich. Bei einer Buchung von mehr als zwei Zimmern ist eine kostenfreie Stornierungsfrist von 21 Tagen vor Anreise einzuhalten. Bei einer späteren Stornierung oder Nichtanreise ohne vorherige Stornierung berechnen wir 80% des Rechnungsbetrages, sollten die Zimmer nicht anderweitig vermietet werden können.
Ausnahmen hiervon sind Veranstaltungen am Nürburgring und eigene Sonderveranstaltungen.
In diesen Fällen berechnet das Hotel dem Gast bei einer Stornierung:
21 Tage – vor Anreisedatum 60% des Buchungsbetrages
14 Tage – vor Anreisedatum 80% des Buchungsbetrages
Bei einer vorzeitigen Abreise werden 80% der Restbuchungssumme auf den Gesamtbetrag berechnet, sofern die Kontingente nicht anderweitig vermieten werden können (s. obige d) 3.).

e) Rücktritt des Gasthauses

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Gasthaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Gasthaus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Gasthaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Gasthaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

 

    • höhere Gewalt oder andere vom Gasthaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (z.B. Schäden);
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    • das Gasthaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Gasthausleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gasthauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gasthauses zuzurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen obige Klausel a) 2. vorliegt.

4. Bei berechtgtem Rücktritt des Gasthauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

5. Das Gasthaus behält sich vor, kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Eindruck besteht, daß vom Gast mögliche Gefährdung des Geschäftbetriebs des Gasthauses oder dessen Einrichtungen ausgeht. Diese Einschätzung kann vor, bei der Anreise oder während das Aufenthalts durch Mitarbeiter des Gasthaus  vorgenommen werden.

f) Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räume.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr am vereinbarten Anreisetag zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Gasthaus spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Gasthaus aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Gasthaus kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

4. Rückgabe Zimmerschlüssel: Die Räume des Gasthauses sind alle mit Schlüsseln einer Schließanlage versehen. Die Rückgabe der Schlüssel hat bei der Abreise durch den Gast an einen Mitarbeiter des Gasthauses zu erfolgen. Wird ein Schlüssel nicht abgegeben und nicht an das Gasthaus zurück geschickt, werden die Kosten für den Ersatz dem Kunden in Rechnung gestellt. Je nach Schlüsseltyp (Schließanlage) können Kosten bis zu 2.500,- Euro enstehen.

5. In sämtlichen Räumen und Gebäuden des Gasthauses ist das Rauchen nicht gestattet. Sollte trotzdem unerlaubt in einem Gästezimmer geraucht werden, stellen wir für dieses Zimmer 2,5 mal den Preis für eine Übernachtung in Rechnung, da dieses Zimmer 2 Tage nicht vermietbar ist und ein erhöhter Reinigungsaufwand besteht.

6. Die Bereitstellung von WLAN ist eine freiwilllge Leistung des Gasthauses auf die kein Anspruch im Falle einer Nichtverfügbarkeit besteht.

g) Haftung des Gasthauses

1. Das Gasthaus haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Gasthaus die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gasthauses beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gasthauses beruhen. Einer Pflichtverletzung des Gasthauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gasthauses auftreten, wird das Gasthaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Gasthaus gegenüber dem Kunden nicht. Geld, Wertpapiere und andere Wertgegenstände dürfen nicht unbeaufsichtigt in den Zimmern deponiert werden.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Gasthausgarage oder auf einem Gasthaus Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Gasthaus Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Gasthaus nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Einer Pflichtverletzung des Gasthauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gasthauses auftreten, wird das Gasthaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

4. Weckaufträge werden vom Gasthaus nicht  ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Gasthaus übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch die Nachsendung derselben gegen Entgeld.

5. Die Wetterverhältnisse im Winter erfordern vom Gast die Nutzung von der Witterung angepaßten Kleidung/Schuhwerk um Unfälle zu vermeiden.  Trotz Winterdienst übernimmt das Gasthaus keine Haftung bei Schäden, da die Wetteränderungen teils unvorhersehbar schnell von statten gehen.

h) Angebote

Sämtliche Angebote (bzgl. Zimmern, Räumen, Feierlichkeiten und/oder Verzehr etc.) von Gasthaus an Dritte erfolgen schriftlich. Der Kunde bestätigt bei der Beauftragung von Gasthaus immer nur den Inhalt eines schriftlichen Angebots. Sämtliche mündliche Nebenabreden haben keinen Bestand, solange sie nicht schriftlich formuliert von von beiden Vertragsparteien schriftlich bestätigt worden sind.

i) Haustiere nimmt Gasthaus nicht auf. Das Mitbringen von Haustieren führt zur Stornierung der Buchung, zudem werden  Stornogebühren fällig, falls die vorgegebenen Fristen nicht eingehalten werden.

Zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ausrichtung von Feiern / Vorbestellung von Speisen in der Burgschänke Aremberg (nachfolgend „Gasthaus“ oder  „das Gasthaus“ genannt) und seinen dazu gehörigen Betriebsstätten

1) für die Teile von Feiern, die außerhalb der öffentlich gemachten Öffnungszeiten liegen, wird pro Stunde eine pauschale Service-Gebühr von 55€ berechnet 

2) ab Beginn der 6. Stunde nach Beginn einer Freier wird pro Stunde eine Servicepauschale von 55€ berechnet

3) am Tag der Feier wird pro angemeldetem aber nicht erschienenem Gast 100% des vereinbarten Preises für die angebotenen Leistungen berechnet

4) Speisen von Buffets dürfen nur vor Ort verzehrt werden, eine Mitnahme von Speisen ist nicht im Preis enthalten und nach der Hygiene-Verordnung nicht gestattet

5) Dekoration kann gegen Aufpreis vom Gasthaus gestellt werden und verbleibt im Gasthaus

6) Festliche Eindeckung der Tische wird gesondert angeboten und berechnet

7) Angebote für Feiern oder Speisen/Getränke werden erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch den Gast wirksam, bis dahin sind sie als freibleibend zu verstehen

8) Für sämtliche Beschädigungen und Verunreinigungen, die während der Durchführung einer gebuchten Feierlichkeit anfallen, haftet der Kunde gegenüber dem Gasthaus.



Schlußbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gasthausaufnahme und/oder die Ausrichtung von Feiern müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Das Gasthaus behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gasthausaufnahme und/oder die Ausrichtung von Feiern ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Eine Prüfung der jeweils aktuellen Regelungen obliegt dem Kunden.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gasthaus.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Gasthaus. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Gasthauses.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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